| Wer bei uns gut aufgehoben ist |
![]() Bei uns aufgenommen werden können Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren, die nach dem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik eine Stabilisierung ihres Behandlungserfolgs brauchen, die infolge psychischer Erkrankung von einer Behinderung bedroht sind oder die ambulant nicht ausreichend betreut werden können. Drogenabhängigkeit und schwere soziale Verwahrlosungen sind in unser Konzept nicht integrierbar. Indikationen sind z. B.
Die AufnahmeDer Aufenthalt auf den Höfen im Bereich der Jugendhilfe ist über das zuständige Jugendamt zu veranlassen. |
